Seniorenbetreuung – Unterstützung im Alltag

Ältere Menschen, die sich wünschen, solange wie möglich in Ihrer vertrauten Umgebung im eigenen Zuhause zu bleiben, können bei der Erledigung ihrer täglichen Angelegenheiten auf eine Vielzahl von Hilfsangeboten, z.B. ein Form einer Seniorenbetreuung zurückgreifen und so auch Zuhause ein gut umsorgtes Leben führen. Dies führt zu mehr Unabhängigkeit und wird gerade im Stadium leichter Einschränkungen oft geringere Kosten erzeugen, als der Umzug in eine Einrichtung für Betreutes Wohnen oder eine Seniorenresidenz.

 

Es gibt eine Vielzahl von Hilfs- und Betreuungsmöglichkeiten, die wir folgend näher vorstellen möchten.

 

Haushaltshilfen

Mit zunehmenden Alter wird die Hausarbeit häufig immer anstrengender und zeitraubender. Besonders schwere Arbeiten, wie Fensterputzen, Gartenarbeit, Wäsche waschen oder einfaches Putzen können hier zu einer großen Herausforderung werden. Beschränkt sich der Bedarf aus rein haushälterische Bereiche genügt meist eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe für Senioren.
Im Gegensatz zu einer Pflegekraft übernimmt eine Haushilfe keine pflegerischen Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben einer Putzhilfe gehören im Allgemeinen die Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses, und andere Arbeiten, wie die Reinigung der Wäsche, das Bügeln, Staubsaugen, die Badreinigung u.V.m.. Die Haushälterin übernimmt darüberhinaus auch die Zubereitung von Mahlzeiten.

 

Viele Haus­halts­hilfen und Reinigungskräfte arbeiten in Deutschland schwarz
Haushalte, die auf dieser Grundlage Haushaltshilfen beschäftigen, begehen Sozial­betrug. Aber auch, wer eine Hilfe legal beschäftigen will, scheitert oft daran, dass diese ihre Arbeit nicht anmelden will. Mittlerweile tummeln sich einige Internetportale wie Betreut.de, Helpling.de oder Book a Tiger, die legale Putz­hilfen vermitteln. Die Stunden­preise liegen zwischen 11 bis 43 Euro.

Neben den genannten Portalen bietet auch die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale einen kostenlose Vermittlungsdienst für Beschäftigungen in Privathaushalten an.
Sie verspricht einfache Unterstützung für die alltäglichen Arbeiten in der Wohnung, bei der Gartenarbeit oder bei der Betreuung von Senioren oder Haustieren.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben hier die Möglichkeit, unkompliziert Hilfe für die im Haushalt anfallenden Arbeiten anzubieten oder zu suchen.

 

Die Einkaufshilfe

Kann und will der Betroffene noch selbständig zuhause kochen, ist aber der Weg zum Supermarkt beschwerlich, bietet sich eine Einkaufshilfe an. Diese erledigt die Einkäufe nach den Vorgaben des Auftraggebers. Natürlich kann man hier auch Familie und Bekannte mit einbeziehen. Alternativ bieten sich Privatpersonen oder auch professionelle Dienstleister an. Inzwischen hat sich auch die Online-Vermittlung von Einkaufshilfen etabliert.
Möchte man die Waren noch selbst aussuchen, bieten sich Einkaufs-Begleiter an. Dies kann auch im Rahmen einer stundenweise Seniorenbetreuung erfolgen. So kommt man trotz körperlicher Einschränkungen aus dem Haus, fühlt sich aber durch die Begleitung sicherer und muss nichts selber tragen. Auch kann sich diese Unterstützung positiv auf das Befinden auswirken. Einen solchen Einkaufsservice bietet z.B. das Deutsche Rote Kreuz an. Einkaufshilfen findet man auch auf Betreut.de
Auch bieten viele Supermärkte und Online-Shops die Belieferung bis zur Haustür an. Diese bringen die Waren (auch schwere Getränkekisten) gegen einen kleinen Aufpreis direkt nach Hause.

 

Die Seniorenbetreuung

Dies ist die umfänglichste Form der Betreuung. Ein Seniorenbetreuer unterstützt und begleitet den Auftraggeber bei allen Aspekten des täglichen Lebens.
Das Aufgabenspektrum von Seniorenbetreuern reicht von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie dem Reinigen der Wohnung und dem Wäschewaschen bis zu Einkäufen von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. Auch die Haustiere können so gepflegt und Hunde ausgeführt werden. Und auch bei kleinen Reparaturen oder bei der Gartenarbeit kann der Betreuer einspringen. Auch die Zubereitung der Mahlzeiten kann durch die Altenbetreuung erbracht werden.
Darüberhinaus erbringen Seniorenbegleiter Begleitdienste, beispielsweise zum Arzt, zur Therapie und auch auf den Friedhof oder in die Kirche. Bei Freizeitaktivitäten begleiten Sie die Senioren beim Spazieren gehen, Spiele spielen oder auch bei Theater- oder Kinobesuchen und bei Restaurantbesuchen.
Auch in förmlichen Angelegenheiten unterstützt eine solche Seniorenhilfe, wie dem Verfassen und Beantworten persönlicher Korrespondenz, Anträgen bei Behörden und Krankenkassen sowie bei Bankgeschäften. So wird letztlich ein Betreutes Wohnen für Senioren möglich, ohne die vertraute Umgebung verlassen zu müssen.
Orientierung bzgl. der Qualität der Seniorenbetreuung bietet die Qualifizierung nach 43b SGB XI (vormals § 87 b).

 

Soweit weitere pflegerische Betreuung von Senioren erforderlich wird, kann diese Aufgaben ein mobiler Pflegedienst  übernehmen. Hierdurch kann durch die ambulante Pflege zuhause der Umzug in eine Seniorenwohnanlage vermieden werden.

Reichen die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes nicht mehr aus, kann auf eine 24 Stunden Pflege zuhause in Betracht gezogen werden. Die Betreuung in Pflegeeinrichtungen kann durchaus mehr als eine 24 Stunden Pflege kosten.

 

Fördermöglichkeiten

Die genannten Kosten für Haushaltshilfen werden z.T. von Leistungsträgern übernommen bzw. lassen sich steuerlich geltend machen.

Soweit die Leistungen durch ambulante Pflegedienste erbracht werden, können die Hilfen als Pflegesachleistungen bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Hierzu zählen neben Pflegemaßnahmen auch die Hilfe bei der Haushaltsführung.
Soweit ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, haben Pflegebedürftige i. d. R. Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen. Die Pflegekasse akzeptiert in diesem Rahmen jedoch nicht jede Haushaltshilfe, sondern nur Nachbarschaftshilfen, Ehrenamtliche Haushaltshilfen und Leistungen von nach § 45 SGB XI zertifizierten Pflegediensten.

Auch die Krankenkasse übernimmt gemäß § 38 SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ihr Einsatz medizinisch notwendig ist.

 

Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen

Liegt keine Fördermöglichkeit vor, bleibt die Möglichkeit die Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Haushaltshilfen steuerlich geltend zu machen. Hier können bis zu 20.000 Euro pro Jahr zu 20 Prozent (max. 4.000 Euro pro Jahr) von der Steuer absetzt werden und so die Steuerlast entsprechend gesenkt werden.

Wenn man eine Haushaltshilfe beschäftigen und diese nicht mehr als 450 Euro verdient (Minijobber), muss man die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, auf dem der Name und der Monatsverdienst des Minijobbers eintragen wird. Zehn Prozent dieser Kosten, bis max. 510 Euro pro Jahr, können zudem von der Steuer absetzt werden.

Kommentare

  • Jure Grbavac
    25.04.2024 um 10:31

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind auf der Suche nach einer Haushaltshilfe. Herr Grbavac hat zur Zeit Pflegestufe 1 .

    Ich bitte um Rückmeldung.

    Beste Grüße
    Christiane Pilz

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